Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jitka Prokopová – Übersetzungsagentur Loggos, ID. Nr.: 74640267
Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgegeben laut § 273 Abs. 1 Gesetz Nr. 513/1991 Slg.
I. Allgemeine Anordnungen
- 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“) ausgegeben laut § 273 Abs. 1 Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch der Tschechischen Republik) bilden einen festen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen: Jitka Prokopová – Übersetzungsagentur Loggos, Krasnoarmejců 2091/3, PLZ 700 30, Ostrava–Zábřeh, Id. Nr.: 74640267, (im weiteren „Auftragnehmer“) auf der einen Seite, und den physischen oder rechtlichen Personen (im weiteren „Auftraggeber“), welche Übersetzungsdienste bestellen.
- 1.2 Leistungsbetreff ist das durchführen von Diensten, welche mit dem Betreff des Unternehmens des Auftragnehmers zusammenhängen, d. h. vor allem mit der Übersetzungstätigkeit und ergänzenden Dienstleitungen (im weiteren „Auftrag).
- 1.3 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber(im weiteren „Vertragsparteien“) sind verpflichtet sich nach diesen allgemeinen Bedingungen zu richten.
- 1.4 Der Leistungsvertrag wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer auf Grund einer schriftlichen Bestellung abgeschlossen, welche durch den Auftragnehmer bestätigt wurde (als Bestätigung der Annahme wird dabei nicht die automatische Antwort des Postservers usw. betrachtet). Solch eine Bestellung ist verbindlich und diese AGB sind fester Bestandteil. Als schriftliche Bestellung, im weiteren „Bestellung“, wird so eine Bestellung bezeichnet, welche alle Formalitäten beinhaltet (sieh unten Punkt 1.4) und welche auf die Adresse des Auftragnehmers zugestellt wurde (sieh Punkt 1.1.)und weiter auch eine Bestellung zugeschickt per elektronische Post auf die E-Mail Adresse loggos@loggos.eu oder per elektronisches Bestellungsformular, welches der Auftraggeber auf den WWW Seiten des Auftragnehmers ausgefüllt und abgeschickt hat. Die offiziellen Seiten des Auftragnehmers sind www.loggos.eu.
Die Bestellung muss folgende Angaben beinhalten:
- genaue Korrespondenzadresse (und auch Rechnungsadresse, wenn sie sich von der Korrespondenzadresse unterscheidet) einschl. Id. Nr. und Id. Steuer Nr.,
- Kontakt auf die bestellende Person,
- Spezifikationen des Auftrages,
- geforderter oder im Voraus besprochener Termin der Auftragslieferung,
- geforderte Lieferungsart und Format des ausgefertigten Auftrags
- Zweck, für welchen die geforderte Übersetzung benutzt wird(vor allem bei Texten zur öffentlichen Präsentation oder Publikation bestimmt,
- Forderungen an die graphische Verarbeitung des Textes,
- Kontakt von einer Person, mit welcher man die Fachterminologie und Abkürzungen konsultieren kann,
- einseitige Erklärung des Auftraggebers, dass er sich mit den AGB bekannt gemacht hat und dass er diese AGB akzeptiert,
- Stempel und Unterschrift(im Fall einer elektronischen Bestellung werden diese Angaben nicht geschickt, der Auftragnehmer ist aber berechtigt nachträglich die ausgedruckte Bestellung versehen mit einem Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers zu fordern).
Die elektronischen Musterbestellung mit allen konkreten geforderten Angaben ist zur Disposition in Form von Formularen auf www.loggos.eu, von wo man sie direkt abschicken kann.
II. Übersetzungen
- 2.1 Begriffsbestimmung
- Übersetzer – eine Person, welche die Texte aus einer Sprache in die andere Sprache überführt.
- Übersetzung - Umleitung aus der Ausgangssprache in die Tschechische Sprache oder andersrum oder zwischen zwei fremden Sprachen gegenseitig.
- Dolmetschen - mündliche Reproduktion der Sprache aus der Ursprungssprache in die Zielsprache.
- Dolmetscher - eine Person, welche durch unverwechselbare Mittel den Sinn der Aussage des Sprechers aus der Ursprungssprache in die Zielsprache übersetzt.
- Die gerichtlich beglaubigte Übersetzung (beglaubigt, amtlich oder mit amtlichen Vermerk) – Übersetzung, gefertigt im Einklang mit dem Gesetz Nr. 36/1967 Slg. über die Experten und Übersetzer, durch einen Übersetzter (in der Gesetzessprache „Dolmetscher“) genannt durch das zuständige Kreisgericht. Die beglaubigte Übersetzung ist unteilbar mit dem Original oder der beglaubigten Fotokopie des Originals des zu übersetzenden Dokumentes verbunden, und hat deswegen ausschließlich eine Papierform, keineswegs elektronische Form. Der Besteller muss das Original oder die beglaubigte Fotokopie des zu übersetzenden Dokumentes vorlegen. Die Beglaubigung der Fotokopie führt der Notar oder das Stadtamt durch.
- Korrektur - Korrektur und Bearbeitung des Tschechischen oder fremdsprachigen Textes nach deren grammatischer oder stilistischen Seite.
- Ausgangssprache - Sprache, in welcher der Ausgangstext geschrieben ist.
- Ausgangstext - der Text, welchen man übersetzen soll.
- Zielsprache - die Sprache, in welcher der Zieltext geschrieben ist.
- Zieltext - der Text, welcher übersetzt ist.
- Eine Normseite (1 NS) - 30 Reihen mal 60 Tastenschläge, d.i. 1800 Tastenschläge einschl. einer Lücke hinter jedem Wort.>
- Das übliche Zeitlimit der Übersetzungsausfertigung - 6 NS des Zieltextes an einem Arbeitstag, wobei nicht der Eingabetag und Abgabetag der fertigen Übersetzung, Feiertage und Wochenenden eingerechnet werden. Bei Übersetzungen in der Kombination fremde Sprache – fremde Sprache wird die Fertigungszeit des Auftrages individuell beim konkreten Auftrag bestimmt.
- Im Fall, das der Umfang des Auftrages das angegebene Limit von 6 NS übertrifft oder es sich um einen Eilauftrag handelt, ist der Auftragnehmer berechtigt sich Zuschüsse zu zurechnen. Über egal welche möglichen Zuschüsse muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber früh genug Bescheid geben, d. i. so, damit er die Möglichkeit hat die Auftragsbestätigung zu bedenken, ohne jegliche folgende Sanktionen.
- Die Arbeitszeit für die Annahme der Bestellungen - von 8 Uhr bis 17 Uhr wochentags, d.i. Montag bis Freitag.
- 2.2 Allgemeine Anordnungen
- 2.2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei dem erfüllen der hier angegebenen Bedingungen den bestellten Auftrag durchzuführen und ihn in der vereinbarten Zeit, vereinbarter Form dem Auftraggeber zu übergeben.
- 2.2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich den durchgeführten Auftrag im vereinbarten Termin zu übernehmen und dem Auftragnehmer den Endpreis im vereinbarten Termin zu bezahlen.
- 2.2.3 Im Fall, dass es sich um eine Autorübersetzung handelt im Sinne des Urhebergesetzes, also um ein Autorenwerk entstanden durch eine Gestaltungsverarbeitung eines anderen Werkes, einschl. der Übersetzung des Werkes in eine andere Sprache, gelten für die Vertragsparteien ebenfalls die Anordnungen das Urhebergesetz (Gesetz Nr. 121/2000 Slg.).
- 2.2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich Vereinbarungen verbunden mit dem Leistungsgegenstand geheim zuhalten und alle Materiale ihm in diesem Zusammenhang übergeben als vertraulich zu bezeichnen.
- 2.3 Übergabetermin und Übernahme des Auftrages
- 2.3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Übernahme der Bestellung umgehend nach deren erhalten im möglichst nahesten Termin deren Arbeitszeit zu bestätigen. Wenn die Bestellung nach 16:00 übermittelt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt die Bestätigung frühestens am folgenden Arbeitstag zu schicken.
- 2.3.2 Gewöhnlich wenn innerhalb von sechs (6) Arbeitsstunden nach erhalten der Bestellung der Arbeitsnehmer nicht mitteilt, dass er irgendwelche Bedingungen der Bestellung nicht akzeptiert, wird angenommen, dass zwischen den Vertragsparteien die Bedingungen angegeben in der Bestellung gelten.
- 2.3.3 Wenn der Arbeitsnehmer in der Frist angegeben im Punkt 2.3.2. mitteilt, dass er irgendwelche Bedingungen nicht akzeptiert, entsteht keine Vertragsbeziehung, und das bis zum Zeitpunkt, bis es zur Vereinbarung auch über die nicht akzeptierbarer Bedingungen kommt.
- 2.3.4 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den Vorschlag des Auftragnehmers auf eine Veränderung der Bedingungen in dem Auftrag akzeptiert. Für die Vertragsbeziehung gelten dann die zuletzt angegebenen Bedingungen.
- 2.3.5 Die vereinbarten Bedingungen der Vertragsbeziehung kann man nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung beider Vertragsparteien verändern oder löschen, und das schriftlich oder elektronisch.
- 2.3.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet den durchgeführten Auftrag im Termin und in einer Weise angegeben in der Bestellung oder schriftlichen Vertrag zu übernehmen.
- 2.3.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet unmittelbar nach dem erhalten des durchgeführten Auftrages deren Übernahme dem Auftragnehmer zu bestätigen.
- 2.3.8 Wenn der Auftraggeber die Übernahme des durchgeführten Auftrages nicht bestätigt und deren Lieferung nicht innerhalb von 24 Stunden mahnt, setzt der Auftragnehmer voraus, dass der Auftraggeber den durchgeführten Auftrag ordentlich und rechtzeitig erhalten hat.
- 2.3.9 Wenn der Auftragnehmer die berechtigte Mahnung des durchgeführten Auftrages erhält, ist er verpflichtet ihn umgehend nach dem Erhalten dieser Mahnung abzuschicken.
- 2.3.10 Wenn der Auftraggeber verweigert den ordentlich durchgeführten Auftrag ohne schwerwiegenden Grund zu übernehmen, welcher auf beiden Seiten anerkannt wurde, wird der durchgeführte Auftrag als übergeben bezeichnet. Dem Auftragnehmer entsteht das Recht auf das bezahlen des Preises.
- 2.4 Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien
- 2.4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer den Zweck mitzuteilen, für welchen er die gegebene Übersetzung nutzt. Es handelt sich vor allem um eine mögliche öffentliche Präsentation oder Publikation der Zielübersetzung (in Druckform oder auf dem Web) oder zur rechtlichen Nutzung (z.B. der Nutzung des Vertrages zur Rechtshandlung) oder eine andere Nutzung, welche das durchführen bestimmter Korrekturen fordert, und auch die Nutzung im Sinn des Urhebergesetzes.
- 2.4.2 Wenn dem Auftragsnehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt wird, setzt er voraus, dass diese Übersetzung zum gewöhnlichen Zweck genutzt wird und nicht zur Publikation, und später können nicht mögliche Reklamationen aus Gründen beachtet werden, welche mit der Nutzung der Übersetzung zusammenhängen. Wenn der Auftragsgeber die Übersetzung für die Publikation oder für einen anderen Zweck als zum üblichen Zweck (sieh Punkt 2.4.1) benutzt, muss in der Bestellung, über den Übersetzungsrahmen, die gegebene Korrektur angegeben werden. Sieh „Korrekturen“ Punkt 2.1. – Definition der Begriffe.
- 2.4.3 Wenn der Ausgangstext bestimmt zur Übersetzung Fachbegriffe, spezielle Firmenterminologien, weniger bekannte Abkürzungen usw. beinhaltet, ist der Auftraggeber verpflichtet dem Auftragnehmer ein Verzeichnis der gegebenen Termine in der gegebenen Sprache zu übergeben, dem Auftragnehmer Hilfsmaterialien mit genehmigter Terminologie (Referenztexte) zu übergeben und eine Konsultation dieser Terminologie mit einem konkret beauftragtem Mitarbeiter des Auftraggebers zu gewähren. Wenn es so nicht sein wird, kann man folgende Reklamationen bezüglich dieser Terminologie nicht beachten.
- 2.4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob er eine graphische Verarbeitung des Dokumentes fordert und die zu spezifizieren.
- 2.4.5 Wenn dem Auftragnehmer die Forderung auf die graphische Verarbeitung (einschl. Spezifikation) nicht mitgeteilt wird, können mögliche Reklamationen aus dem Grund, welcher mit der graphischen Verarbeitung des Dokumentes zusammenhängt nicht beachtet werden.
- 2.4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet ohne unnötige Zögerung den Auftragnehmer über alle Tatsachen zu informieren, welche Einfluss haben könnten auf das bezahlen des Preises für den durchgeführten Auftrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet ohne unnötige Zögerung den Auftragnehmer zu informieren, dass ein Vorschlag auf eine Konkursanmeldung auf deren Besitz, Vergleichsantrag oder Insolvenzantrag gegeben wurde oder, dass er in Liquidation trat.
- 2.4.7 Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für die möglichen Folgen verbunden mit dem verletzen des Urheberechtes durch die Schuld des Auftraggebers.
- 2.5 Reklamation des Auftrages und Lösung von Streitigkeiten
- 2.5.1 Der Auftrag hat Mängel, wenn er nicht im Einklang mit der Bestellung durchgeführt wurde (z.B. Umfang oder graphische Verarbeitung) oder in entsprechender Qualität.
- 2.5.2 In den anderen Fällen setzt man voraus, das der Auftrag ordentlich durchgeführt wurde.
- 2.5.3 Die Reklamation kann man persönlich oder schriftlich mittels eines Postlizenz Eigentümers zur Geltung bringen. In der Reklamation muss der konkrete Grund und der Charakter des Mangels und der Umfang deren Aufkommens angegeben werden, bzw. auch der Vorschlag der Reklamationsklärung.
- 2.5.4 Wenn der Auftragnehmer die Reklamation als berechtigt anerkennt, sichert er ohne weitere Verzögerung auf eigene Kosten die Beseitigung der Mängel. In solch einem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Rabatt in einer Höhe bis zu 10% dieses Preises. Wenn der Auftraggeber auch die folgende Beseitigung der Mangels nicht akzeptiert, wird dem Auftraggeber ein Rabatt entsprechend dem Mängelumfang gewährt.
- 2.5.5 Wenn der Auftragnehmer die Reklamation anerkennt und der Auftraggeber ausdrücklich mitteilt, dass er das Beseitigen der Mängel durch den Auftragnehmer nicht akzeptiert, wird dem Auftraggeber ein Rabatt gewährt entsprechend dem Mängelumfang.
- 2.5.6 Wenn zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eine Streitigkeit über die Berechtigung der Ansprüche des Auftraggebers auf die Anwendung der Verantwortung des Auftragnehmers für die Schaden oder über die Rabatthöhe entsteht, verpflichten sich beide Vertragsparteien diese Streitigkeit durch einen außergerichtlichen Weg zu klären und das in einer Form von Gutachten eines unabhängigen Übersetzers, ausgesucht durch eine Vereinbarung beider Vertragsparteien. Es handelt sich vor allem um einen unabhängigen Übersetzer aus dem Verzeichnis der Gerichtsübersetzer und Dolmetscher und um einen Übersetzer, geführt beim zuständigen Gericht oder Muttersprachler, auf dem sich beide Vertragsparteien einigten. Mit der Preisschätzung für das durchführen des Gutachtens müssen beide Vertragsparteien vor deren Durchführung bekannt gemacht werden.
- 2.5.7 Der unabhängige Übersetzer bewertet die Qualität der Übersetzung im Vergleich zu dem Ausgangstext. Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt dem unabhängigen Übersetzer alle relevanten Information bezüglich der Reklamation zu gewähren.
- 2.5.8 Die Anzahlung für die Fertigung des Gutachtens laut Punkt 2.5.7. sind der Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet im gleichen Teil zu zahlen wobei, dass die Endabrechnung dieser Kosten laut dem Erfolgsmaß der einzelnen Parteien im gegebenen Reklamationsverfahren durchgeführt wird.
- 2.5.9 Die Höhe des Rabatts wird auf Grund dieses Gutachtens festgelegt.
- 2.5.10 Für den möglichen Schaden verursacht durch die Mängel der durchgeführten Übersetzung ist der Auftragnehmer verantwortlich und das in die Höhe des Preises der Übersetzung.
- 2.5.11 Wenn im Gutachten angegeben sein wird, dass die Reklamation nicht berechtigt war, zahlt die jeweiligen Kosten für das Ausfertigen des Gutachtens der Auftraggeber.
- 2.5.12 Die Reklamation und das Reklamationsverfahren haben keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung für die betroffene Leistung, auch keinen anderen Zahlungstyp für den gewährten Dienst.
- 2.6 Frist zum Vorbringen der Reklamation
- 2.6.1 Ansprüche entstehend aus der Verantwortung für die Mängel verfallen, wenn sie verspätet zur Geltung gebracht werden.
- 2.6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ansprüche für die Auftragsmängel beim Auftragnehmer ordentlich und ohne unnötige Zögerung zur Geltung zu bringen, unmittelbar danach, wann er es festgestellt hat, spätestens 4 Wochen nach der Übersetzungsübernahme.
III. Dolmetschen
- 3.1 Allgemeine Anordnungen
- 3.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag (das Dolmetschen) laut bestätigter Bestellung sicherzustellen, und das in vereinbarter Sprache, in der vereinbarter Zeit und an einem vereinbarten Ort.
- 3.1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer den Endpreis für das Dolmetschen laut Artikel IV. Preise zu zahlen.
- 3.1.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet unmittelbar nach der Realisierung des Dolmetschens dem Auftragnehmer zu bestätigen, ob alles ordentlich und zur rechten Zeit verlief. Wenn er so nicht tätigt, setzt der Auftragnehmer voraus, dass das Dolmetschen ordentlich und rechtzeitig verlief.
- 3.1.4 Wenn der Auftraggeber ohne schwerwiegenden Grund anerkannt durch den Auftragnehmer das ordentlich bestellte Dolmetschen aufhebt, ist er verpflichtet die Stornokosten in Höhe laut Punkt 6.4 dieser AGB zu zahlen.
- 3.2 Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien
- 3.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer den Zweck des Dolmetschens und der Nutzung der Aufnahme mitzuteilen, wenn sie gemacht wird. Wenn dem Auftragnehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt wird, kann man eine spätere Reklamation aus Gründen mit diesem zusammenhängend nicht beachten.
- 3.2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer das Program des Dolmetschens und Texte damit zusammenhängend zu übergeben (z. B. Protokoll aus einer vorigen Handlung, Referate oder schriftliche Texte) für die Vorbereitung des Dolmetschers spätestens 5 Tage im Voraus. Wenn er es nicht tut, kann später die Reklamation der Terminologie, welche der Dolmetscher benutzt nicht beachtet werden.
- 3.2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet ohne unnötige Zögerung den Auftragnehmer über alle Tatsachen zu informieren, welche Einfluss haben könnten auf das bezahlen des durchgeführten Auftrages – Dolmetschens. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet ohne unnötige Zögerung den Auftragnehmer zu informieren, dass ein Vorschlag auf eine Konkursanmeldung auf deren Besitz, Vergleichsantrag oder Insolvenzantrag gegeben wurde oder, dass er in Liquidation trat.
- 3.2.4 Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für die Folgen verbunden mit dem verletzen des Urheberrechtes durch die Schuld des Auftraggebers.
- 3.2.5 Der Auftragnehmer und Dolmetscher werden alle Informationen und Materiale verbunden mit dem Dolmetschen als streng geheim bezeichnen.
- 3.2.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt den Dolmetscher um eine andere Tätigkeit über den besprochenen Rahmen zu bitten, z. B. schriftliche Übersetzung, Besprechungsbericht, Reiseführer- und organisatorische Dienste.
- 3.2.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Bedingungen entsprechend der Dolmetscherart sicherzustellen einschl. technischer Sicherung (Kabine, Kopfhörer, Mikrofon usw.), einwandfreie Hörbarkeit und genügend Raum zur Arbeit. Er ist auch verpflichtet rechtzeitig dem Dolmetscher alle geschriebenen Texte, welche der Vortragende liest zu übergeben.
- 3.2.8 Das Recht des Lohnes für die ganze vereinbarte Zeit des Dolmetschens entsteht dem Auftragnehmer auch im Falle, dass der Auftraggeber diese Zeit nicht nutzt.
- 3.2.9 Der Dolmetscher ist berechtigt die Arbeit abzulehnen in nicht annehmbarer Umgebung aus physischen, psychischen oder ethischen Gründen und in Bedingungen unwürdig für das ausüben des Dolmetscherberufes.
- 3.3 Transport, Unterkunft und Verpflegung
- 3.3.1 Als Arbeitstag des Dolmetschers versteht man 8 Stunden. In diese Zeit wird die Pause zugerechnet v in einer Länge von 30 Minuten, welche dem Dolmetscher gewährt werden muss nach 4 Stunden Dolmetschen. Alle weiteren Pausen oder Unterbrechungen werden in die Arbeitszeit zugerechnet.
- 3.3.2 Für die Zeit des Dolmetschers verbracht auf dem Weg oder anders verbracht im Zusammenhang mit dem Dolmetscher hat der Auftragnehmer Recht abzurechnen mit einem gleichen Tarif wie das eigentliche Dolmetschen.
- 3.3.3 Wenn der Auftraggeber nicht den Transport des Dolmetschers vom vereinbarten Ort in den Ort des Dolmetschens sichert, ist er verpflichtet auf diese Tatsache den Auftragnehmer mit genügendem Vorsprung aufmerksam zu machen. Er ist verpflichtet dem Auftragnehmer die Reisekosten des Dolmetschers in voller Höhe laut gültiger Vorschriften über Reisekosten zu begleichen.
- 3.3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Unterkunft zu sichern v Einbettzimmer mit Sozialeinrichtung. Wenn es nicht möglich sein wäre diese Bedingung zu erfüllen, ist der Auftragnehmer verpflichtet dem Auftragnehmer rechtzeitig zu informieren und eine Zustimmung des Dolmetschers mit der Ersatzunterkunft anzufordern.
- 3.3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Dolmetscher die Verpflegung laut üblicher Gewohnheiten und gültiger Vorschriften über die Verpflegungskosten zu sichern.
- 3.4 Reklamation
- 3.4.1 Das Dolmetschen hat Mängel, wenn es nicht im Einklang mit der Bestellung oder in entsprechender Qualität durchgeführt wurde.
- 3.4.2 Die Reklamation wird schriftlich zur Geltung gebracht. In der schriftlichen Reklamation ist es notwendig deren Grund anzugeben und den Charakter der Mängel und bzw. durch eine Aufzeichnung nachzuweisen
- 3.4.3 Wenn der Auftragnehmer die Reklamation des Auftraggebers als begründet anerkennt, wird ihm ein entsprechender Rabatt von dem Preis dieses Auftrages auf das Dolmetschen gewährt.
- 3.4.4 Im Fall, dass zwischen den Vertragsparteien eine Streitigkeit bezüglich der Berechtigung der rechtzeitig zur Geltung gebrachten Ansprüche des Auftraggebers aus die Verantwortlichkeit für Mängel entsteht, verpflichten sich die Vertragsparteien diese Streitigkeit außergerichtlich zu klären, und das in einer Form eines Gutachtens eines unabhängigen Dolmetschers gewählt durch eine Vereinbarung beider Vertragsparteien.
- 3.4.5 Die Rabatthöhe wird auf Grund dieses Gutachtens festgelegt.
- 3.4.6 Die Anzahlung verbunden mit dem Ausfertigen des Gutachtens laut Punkt 3.4.4. ist der Auftragnehmer, als auch der Auftraggeber verpflichtet in gleicher Höhe zu zahlen wobei, dass die Endrechnung laut Erfolgsmaß der Reklamationsverhandlung abgerechnet wird.
- 3.4.7 Für eventuellen Schaden verursacht durch die Mängel des durchgeführten Dolmetschens verantwortet der Auftragnehmer, bis in die Höhe dieses Dolmetschens.
- 3.4.8 Wenn im Gutachten angegeben wird, dass die Reklamation nicht berechtigt war, zahlt die jeweiligen Kosten für das Ausfertigen des Gutachtens der Auftraggeber.
- 3.4.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mängelansprüche beim Auftragnehmer ohne unnötige Zögerung sofort nach dem Dolmetschen zur Geltung zu bringen, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen.
- 3.4.10 Wenn die Ansprüche auf die Verantwortung des Auftragnehmers für den Schaden, verspätet durch den Auftraggeber erhoben wurden, verfallen sie.
- 3.4.11 Die Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung, durch welche der reklamierte Dienst abgerechnet ist, auch kein anderer Zahlungstyp für den gewährten Dienst.
IV. Preise
- 4.1 Unterlage für die Preiskalkulation des Auftrages ist eine gültige Preisliste der Dienste des Auftragnehmers und die dort angegebene Weise für die Preisberechnung.
- 4.2 Die gültige Preisliste ist auf www.loggos.eu veröffentlicht, bzw. zur Disposition auf Anforderung per E-Mail, Post oder persönlich.
- 4.3 Die Preisliste der Dienste ist fester Bestandteil der AGB.
- 4.4 Die Tarife für die Dienste werden vor allem mit Hinsicht auf die Übersetzungsart, Sprachkombination, Aufwendigkeit und Sachlichkeit des Textes, Qualität des Ausgangstextes, geforderte Schnelligkeit der Lieferung berechnet. Dem Auftraggeber der Übersetzungsdienste wird ein Grundtarif in solch einem Fall berechnet, dass der Ausgangstext gewöhnlich, verständlich, gut lesbarer, im Standardformat ohne besondere graphische Verarbeitungen und im gewöhnlichen Zeitlimit übersetzt ist.
- 4.5 Wenn der vorläufiger Preis des Auftrages oder Preisschätzung der Einheitsmenge (Normseiten) festgelegt ist, richtet sich die Kalkulation des Preises durch die tatsächliche Anzahl der Zieleinheiten.
- 4.6 Die minimale berechnete Menge bei den einzelnen Aufträgen sind 0,5 NS, wenn es in der Bestellung nicht anders festgelegt ist.
V. Zahlungsbedingungen
- 5.1 Unterlage für die Zahlung des Preises für den durchgeführten Auftrag ist ein Steuerbeleg ausgestellt durch den Auftragnehmer mit Fälligkeit zum Tage, welcher auf dem Beleg angegeben ist. Als gewöhnliche Fälligkeit werden 14 Tage vom Datum der Ausstellung bezeichnet, wenn es im Vertrag nicht anders angegeben ist.
- 5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Auftraggeber einen Beleg im Augenblick der Übergabe des fertigen Auftrages auszustellen.
- 5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Auftraggeber eine Proformrechnung auch vor dem Anfang der Arbeit auf dem Auftrag oder im Verlauf der durchgeführten Arbeiten in einer Höhe von 50% aus dem vorausgesehenen Betrag in der Bestellung auszustellen. Die Proformrechnung ist fällig zum Termin angegeben auf der Rechnung. Der Auftragnehmer behaltet sich das Recht vor die ausgefertigten Übersetzungen erst nach dem bezahlen der Proformrechnung abzuschicken.
- 5.4 Beim Zahlungsverzug zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,1% der geschuldeten Summe für jeden Verzugstag, somit ist nicht der Anspruch auf den Verzugszins betroffen.
- 5.5 Bei einer verspäteten Zahlung wird die Zahlung des Auftraggebers erst als Verzugszins, Vertragsstrafe und der restliche Teil als eigene Schulden berechnet.
VI. Vertragsrücktritt und Schadenersatz
- 6.1 Jede der Vertragsparteien hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach dem abschließen der Vertragsbeziehung auf deren Seite solche Hindernisse aufkommen, welche der Haftbarkeit hindern, welche man nicht beseitigen kann.
- 6.2 Das Rücktreten von dem Vertrag ist die Vertragspartei verpflichtet der zweiten Vertragspartei schriftlich mitzuteilen.
- 6.3 Wenn der Auftraggeber vom Vertrag für eine Übersetzung (oder Korrektur) zurücktritt, ist er verpflichtet die nachweislich entstandenen Kosten für den schon gefertigten Teil der Übersetzung (oder Korrektur) zu zahlen, bzw. auch die ganze Übersetzung (Korrektur), wenn die Arbeit schon fertig ist.
- 6.4 Wenn der Besteller von der Bestellung des Dolmetschens 10 bis 5 Tage vor dem Beginn der Aktion abtretet, beträgt die Storno Gebühr 20% des vereinbarten Preises, 4 bis 2 Tage vor dem Beginn der Aktion 50% und 1 Tag vor dem Beginn oder am Tag der Aktion 100% des vereinbarten Preises.
- 6.5 Der Auftragnehmer verantwortet nicht für den Schaden, welcher ihm durch das nicht realisieren des abgeschlossenen Vertrages entsteht, wenn es aus unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Gründen geschieht, welche der Auftragnehmer auch bei Anwendung von gebührender Sorgfalt nicht verhindern konnte.
- 6.6 Wenn der Text der Übersetzung durch den Auftraggeber in die Presse oder anders veröffentlicht benutzt wird, ohne dass es der Auftragnehmer wüsste, hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadenersatz durch mögliche Fehler im übersetzten Text.
VII. Besondere Anordnungen
- 7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt den Auftrag auch mittels einer dritten Person (weiter nur „Übersetzer“) auszufertigen.
- 7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass er nicht ohne die Zustimmung des Auftragnehmers direkt dem Übersetzer kontaktieren wird.
- 7.3 Wenn es mit der Zustimmung des Auftragnehmers zum Kontakt des Auftraggebers und Übersetzers kommt, verpflichtet sich der Auftraggeber nicht Angelegenheiten bezüglich der Geschäftsbedingungen der durchgeführten Arbeit zu verhandeln.
- 7.4 Der Auftraggeber, verpflichtet sich den Auftragnehmer über mögliche neue Vereinbarungen mit dem Übersetzer zu informieren.
- 7.5 Im Fall der Pflichtenverletzung, angegeben im Punkt 6.2. bis 6.4. ist der Auftraggeber verpflichtet dem Auftragnehmer die Vertragsstrafe in Höhe von 50 000 CZK für jede einzelne Verletzung zu zahlen.
- 7.6 Wenn diese Geschäftsbedingungen nicht anders festlegen, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien durch die entsprechenden Anordnungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch.
- 7.7 Die Fassung dieser Geschäftsbedingungen ist für die Vertragsparteien verbindlich.
- 7.8 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind öffentlich zugänglich unter www.loggos.eu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftraggeber bei der Vereinbarung des Geschäftsbeziehung auf deren Existenz hinzuweisen, deren Verbindlichkeit und die Möglichkeit sich mit ihnen bekannt zu machen, er ist aber nicht verpflichtet sie zu jedem Vertrag oder Bestellung beizulegen, genau so ist er nicht verpflichtet sie dem Auftraggeber ohne ausdrückliche Forderung zu geben.
- 7.9 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen von Jitka Prokopová – Übersetzungsagentur Loggos, Id. Nr. 74640267, Krasnoarmejců 2091/3, 700 30 Ostrava-Zábřeh, sind gültig vom 1. 6. 2008.